Was kostet ein Gerichtsverfahren in Deutschland?

Berechnen Sie Gerichts- und Anwaltskosten für einen Zivilprozess (1. Instanz) nach dem Streitwert — und Ihr Kostenrisiko, wenn Sie verlieren.

Der wirtschaftliche Wert des Streits — z. B. die eingeklagte Summe, der ausstehende Lohn oder bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttomonatsgehälter.
Vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst — auch bei Sieg (§ 12a ArbGG).

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Häufige Fragen

Der Verlierer zahlt alles (§ 91 ZPO): Gerichtskosten und die Anwälte beider Seiten. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilig nach der Quote verteilt.

Der wirtschaftliche Wert des Streits: die eingeklagte Summe, bei Kündigungsschutzklagen in der Regel drei Bruttomonatsgehälter, bei Räumungsklagen die Jahresnettomiete. Das Gericht setzt ihn verbindlich fest.

Im Zivilprozess ja: Die Klage wird erst zugestellt, wenn der Kläger die Gerichtskosten (3,0 Gebühren) vorschießt. Vor dem Arbeitsgericht gibt es keinen Gerichtskostenvorschuss.

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, erhält auf Antrag staatliche Unterstützung (PKH) — je nach Einkommen vollständig oder als Ratenzahlung. Wichtig: Bei Verlust kann trotz PKH die Erstattung des gegnerischen Anwalts anfallen.

In der 1. Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst — unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Dafür entfällt der Gerichtskostenvorschuss, und endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten ganz.

Keine Rechtsberatung. Unverbindliche Schätzung nach den gesetzlichen Gebührentabellen (GKG/RVG, Stand 2026) für die 1. Instanz — ohne Beweis- und Sachverständigenkosten, Nebenforderungen und Rechtsmittel. Den Streitwert setzt das Gericht fest.