Kann ich deutsche/r Staatsbürger/in werden?
Seit der Reform 2024 gilt: 5 Jahre Aufenthalt reichen, der Doppelpass ist erlaubt. Fünf Fragen zeigen, wo Sie stehen — die Turbo-Einbürgerung nach 3 Jahren wurde Ende 2025 abgeschafft.
Die Kern-Voraussetzungen sind dem Grundsatz nach erfüllt
Aufenthaltszeit, Sprache, Lebensunterhalt und Straffreiheit sprechen für einen Antrag. Es bleiben der Einbürgerungstest, das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Unterlagen — die Behörde prüft den Einzelfall. Ihre bisherige Staatsbürgerschaft dürfen Sie behalten.
Fast — einzelne Punkte sind zu klären
Die Aufenthaltszeit reicht, aber bei Sprache oder Lebensunterhalt gibt es offene Punkte (Details unten). Vieles ist lösbar — B1-Kurs, Arbeitsnachweis, oder es greifen Ausnahmen. Eine anwaltliche Erstberatung klärt, was in Ihrem Fall zählt.
Aktuell noch nicht möglich
Ihre Punkte im Überblick
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Anwälte für Einbürgerung ansehenHäufige Fragen
Keine Rechtsberatung. Vereinfachter Selbsttest nach §§ 9, 10, 11, 12a StAG (Stand 2026) — Aufenthaltstitel-Arten, Ausnahmen und Behördenpraxis sind nicht vollständig abgebildet. Verbindlich entscheidet die Einbürgerungsbehörde.