Wird meine deutsche Scheidung in der Türkei anerkannt?

Ohne Registrierung in der Türkei gelten Sie dort weiter als verheiratet. Drei Fragen zeigen Ihnen den richtigen Weg: Behördenweg oder Gericht.

Ist das deutsche Scheidungsurteil rechtskräftig?
Wirkt Ihr Ex-Partner / Ihre Ex-Partnerin mit?
Sollen Folgesachen aus dem Urteil in der Türkei durchgesetzt werden (z. B. Unterhalt)?

Der Behördenweg reicht (Art. 27/A)

Sie brauchen eine Anerkennungsklage (tanıma davası)

Ohne Mitwirkung der Gegenseite bleibt der Gerichtsweg nach MÖHUK: Anerkennungsklage beim türkischen Familiengericht (Aile Mahkemesi). Sie müssen dafür nicht in die Türkei reisen — eine Vollmacht (vekaletname) an eine Anwältin oder einen Anwalt genügt.

Sie brauchen eine Vollstreckbarerklärung (tenfiz davası)

Erst die Rechtskraft abwarten

Ohne Rechtskraft ist weder der Behörden- noch der Gerichtsweg möglich. Den Rechtskraftvermerk stellt das deutsche Familiengericht aus, sobald die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist — danach können Sie hierher zurückkommen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk
  • Apostille (erteilt das deutsche Gericht bzw. die zuständige Stelle)
  • Beglaubigte türkische Übersetzung durch vereidigte Übersetzer (notariell oder über das Konsulat beglaubigt)
  • Reisepass / türkische Kimlik der Antragsteller
  • Ggf. Vollmacht: zwingend als „fotoğraflı özel vekaletname" (mit Lichtbild und besonderer Befugnis) — notariell mit Apostille oder direkt beim türkischen Konsulat errichtet; eine gewöhnliche Vollmacht wird zurückgewiesen

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Häufige Fragen

Im türkischen Personenstandsregister gelten Sie weiter als verheiratet: keine erneute Heirat in der Türkei, der Ex-Partner erscheint weiter als Ehegatte und kann Erbansprüche geltend machen (die übrigen Erben müssten die Anerkennung dann nachträglich erstreiten), und güterrechtliche Folgen bleiben ungeklärt.

tanıma = Anerkennung des Status (geschieden), tenfiz = Vollstreckbarerklärung für durchsetzbare Ansprüche wie Unterhalt. Für den reinen Status genügt tanıma oder der Behördenweg — sobald etwas vollstreckt werden soll, braucht es tenfiz.

Nein. Beide Wege funktionieren per Vollmacht: Den Behördenweg können Bevollmächtigte oder das Konsulat abwickeln, die Klage führt eine türkische Anwältin oder ein Anwalt mit vekaletname.

Die Apostille erteilt die zuständige deutsche Stelle für das rechtskräftige Urteil. Die türkische Übersetzung muss von vereidigten Übersetzern stammen und beglaubigt sein — notariell oder beim türkischen Konsulat.

Der Behördenweg ist meist in Wochen erledigt. Eine tanıma-/tenfiz-Klage dauert deutlich länger — muss der nicht mitwirkenden Gegenseite im Ausland zugestellt werden, sind 6 bis 18 Monate üblich. Die zweiwöchige Rechtsmittelfrist läuft erst ab Zustellung des begründeten Urteils; danach wird das Register berichtigt.

Keine Rechtsberatung. Unverbindliche Orientierung (Stand 2026) zu Art. 27/A Nüfus-Gesetz und MÖHUK — Behörden- und Gerichtspraxis können abweichen. Verbindliche Auskunft gibt eine Anwältin oder ein Anwalt.