Wird meine deutsche Scheidung in der Türkei anerkannt?
Ohne Registrierung in der Türkei gelten Sie dort weiter als verheiratet. Drei Fragen zeigen Ihnen den richtigen Weg: Behördenweg oder Gericht.
Der Behördenweg reicht (Art. 27/A)
Sie brauchen eine Anerkennungsklage (tanıma davası)
Ohne Mitwirkung der Gegenseite bleibt der Gerichtsweg nach MÖHUK: Anerkennungsklage beim türkischen Familiengericht (Aile Mahkemesi). Sie müssen dafür nicht in die Türkei reisen — eine Vollmacht (vekaletname) an eine Anwältin oder einen Anwalt genügt.
Sie brauchen eine Vollstreckbarerklärung (tenfiz davası)
Erst die Rechtskraft abwarten
Ohne Rechtskraft ist weder der Behörden- noch der Gerichtsweg möglich. Den Rechtskraftvermerk stellt das deutsche Familiengericht aus, sobald die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist — danach können Sie hierher zurückkommen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk
- Apostille (erteilt das deutsche Gericht bzw. die zuständige Stelle)
- Beglaubigte türkische Übersetzung durch vereidigte Übersetzer (notariell oder über das Konsulat beglaubigt)
- Reisepass / türkische Kimlik der Antragsteller
- Ggf. Vollmacht: zwingend als „fotoğraflı özel vekaletname" (mit Lichtbild und besonderer Befugnis) — notariell mit Apostille oder direkt beim türkischen Konsulat errichtet; eine gewöhnliche Vollmacht wird zurückgewiesen
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Anwälte für Familienrecht ansehenHäufige Fragen
Keine Rechtsberatung. Unverbindliche Orientierung (Stand 2026) zu Art. 27/A Nüfus-Gesetz und MÖHUK — Behörden- und Gerichtspraxis können abweichen. Verbindliche Auskunft gibt eine Anwältin oder ein Anwalt.