Vollmacht für die Türkei erstellen — so geht es
Für fast jede Rechtssache in der Türkei brauchen Sie eine Vollmacht (vekaletname) — dann müssen Sie nicht hinreisen. Zwei Fragen zeigen den passenden Weg.
Der Konsulatsweg (einfachste Variante)
Das türkische Konsulat errichtet die Vollmacht direkt im türkischen Format — keine Apostille, keine Übersetzung nötig. Online-Termin buchen, persönlich erscheinen, die Vollmacht ist sofort in der Türkei verwendbar.
Der Notarweg (ohne Konsulatstermin)
Ein deutscher Notar beurkundet die Vollmacht, danach: Apostille (Landgericht) und beglaubigte Übersetzung ins Türkische durch vereidigte Übersetzer. Mehr Schritte und Kosten, aber ohne Konsulatstermin machbar.
Das brauchen Sie
- Reisepass oder türkische Kimlik
- 2 biometrische Passfotos (für die fotoğraflı vekaletname)
- Daten der bevollmächtigten Person (Name, ggf. Anwaltskammer/baro und Registernummer, Adresse)
- Beim Notarweg zusätzlich: Apostille (Landgericht) + beglaubigte türkische Übersetzung
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Keine Rechtsberatung. Unverbindliche Orientierung (Stand 2026) — Anforderungen einzelner Konsulate, Notare und türkischer Behörden können abweichen. Den genauen Befugnis-Text stimmen Sie am besten mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt ab.