Was kostet eine Scheidung in Deutschland?

Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung vor einem deutschen Familiengericht — Gerichtskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Gebührentabellen (Stand 2026).

Das Gericht setzt den Verfahrenswert in der Regel auf das Dreifache des gemeinsamen Monatsnettos, mindestens 3.000 €.
Viele Gerichte ziehen je Kind ca. 250 € vom Monatseinkommen ab (gerichtsabhängig).
Üblich: je Ehegatte mindestens ein Anrecht (gesetzliche Rente). Je Anrecht erhöht sich der Verfahrenswert um 10 %.

Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten

Verfahrenswert Scheidung
zzgl. Versorgungsausgleich
Gesamt-Verfahrenswert
Gerichtskosten (2,0 Gebühren)
Anwaltskosten pro Anwalt
1,3 Verfahrens- + 1,2 Terminsgebühr, inkl. Auslagenpauschale und 19 % USt.

Einvernehmliche Scheidung (1 Anwalt)

günstiger

Nur der Antragsteller braucht einen Anwalt, der andere Ehegatte stimmt zu. Gerichtskosten tragen beide je zur Hälfte; die Anwaltskosten können per Vereinbarung geteilt werden.

Streitige Scheidung (2 Anwälte)

Beide Ehegatten lassen sich anwaltlich vertreten. Jeder zahlt seinen eigenen Anwalt.

Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine Anwältin oder ein Anwalt prüft das kostenlos mit Ihnen.

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Häufige Fragen

Die Gerichtskosten tragen die Ehegatten in der Regel je zur Hälfte. Die eigenen Anwaltskosten zahlt jeder selbst. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt können die Kosten per Vereinbarung geteilt werden.

In Deutschland muss nur der Antragsteller anwaltlich vertreten sein. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu, fallen die Anwaltskosten nur einmal an — das spart oft mehr als 40 % der Gesamtkosten.

Wer die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, erhält auf Antrag staatliche Unterstützung — je nach Einkommen vollständig oder als zinsloses Darlehen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt; Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt hilft dabei.

Nicht automatisch. Die deutsche Scheidung muss in der Türkei registriert werden: unter bestimmten Voraussetzungen direkt beim türkischen Standesamt (nüfus müdürlüğü), andernfalls per Anerkennungsverfahren (tanıma/tenfiz davası). Eine türkischsprachige Anwältin oder ein Anwalt kann beides koordinieren.

Er rechnet mit den gesetzlichen Gebührentabellen (FamGKG/RVG, Stand 2026). Den endgültigen Verfahrenswert setzt das Gericht fest — erhebliches Vermögen oder weitere Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) können den Wert erhöhen.

Keine Rechtsberatung. Unverbindliche Schätzung auf Basis der gesetzlichen Gebührentabellen (FamGKG/RVG, Stand 2026, nach KostRÄG 2025). Den tatsächlichen Verfahrenswert setzt das Gericht im Einzelfall fest.