Kündigung erhalten — wie lange läuft meine Frist?

Gegen eine Kündigung können Sie nur 3 Wochen lang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam — prüfen Sie Ihre Frist jetzt.

Maßgeblich ist der Zugang des Schreibens (Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten), nicht das Datum auf dem Brief.

Ihre Frist läuft noch

Letzter Tag für die Klage:

Es wird knapp!

Letzter Tag für die Klage: — Kontaktieren Sie jetzt eine Anwältin oder einen Anwalt — die Klage muss innerhalb der Frist beim Arbeitsgericht eingehen.

Die 3-Wochen-Frist ist abgelaufen

Nach Fristablauf gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). In engen Ausnahmen ist eine nachträgliche Zulassung möglich (§ 5 KSchG, z. B. unverschuldete Verhinderung) — das sollte sofort anwaltlich geprüft werden.

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Feiertage kann dieser Rechner nicht berücksichtigen — bei einem Fristende nahe einem Feiertag anwaltlich prüfen lassen.

Abfindung: die Faustformel

Faustformel-Wert

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (Anker aus § 1a KSchG). Wichtig: Es gibt keinen allgemeinen Abfindungsanspruch — die Abfindung ist Verhandlungsergebnis, und die fristgerechte Klage ist Ihr Verhandlungshebel.

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Häufige Fragen

Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer hat und Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Aber: Die 3-Wochen-Frist gilt auch für andere Unwirksamkeitsgründe — auch in Kleinbetrieben lohnt die schnelle anwaltliche Prüfung.

Die Kündigung gilt als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG) — selbst wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre. Auch die Verhandlungsposition für eine Abfindung ist dann praktisch weg.

Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen entstehen meist im Vergleich vor dem Arbeitsgericht — die fristgerechte Klage ist der Hebel. § 1a KSchG sieht bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Hinweis 0,5 Monatsgehälter pro Jahr vor.

Vor dem Arbeitsgericht gibt es keinen Gerichtskostenvorschuss, und in der 1. Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst (§ 12a ArbGG). Endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten ganz. Details im Prozesskostenrechner.

Sofort handeln: Die Klage muss innerhalb der Frist beim Arbeitsgericht eingehen. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann die Klage notfalls am selben Tag einreichen — auch vorab zur Fristwahrung.

Keine Rechtsberatung. Die Fristberechnung folgt §§ 187, 188, 193 BGB ohne Berücksichtigung gesetzlicher Feiertage; maßgeblich ist der tatsächliche Zugang. Verbindliche Prüfung nur anwaltlich.