Kündigung erhalten — wie lange läuft meine Frist?
Gegen eine Kündigung können Sie nur 3 Wochen lang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam — prüfen Sie Ihre Frist jetzt.
Ihre Frist läuft noch
Letzter Tag für die Klage:
Es wird knapp!
Letzter Tag für die Klage: — Kontaktieren Sie jetzt eine Anwältin oder einen Anwalt — die Klage muss innerhalb der Frist beim Arbeitsgericht eingehen.
Die 3-Wochen-Frist ist abgelaufen
Nach Fristablauf gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). In engen Ausnahmen ist eine nachträgliche Zulassung möglich (§ 5 KSchG, z. B. unverschuldete Verhinderung) — das sollte sofort anwaltlich geprüft werden.
Abfindung: die Faustformel
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (Anker aus § 1a KSchG). Wichtig: Es gibt keinen allgemeinen Abfindungsanspruch — die Abfindung ist Verhandlungsergebnis, und die fristgerechte Klage ist Ihr Verhandlungshebel.
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Anwälte für Arbeitsrecht ansehenHäufige Fragen
Keine Rechtsberatung. Die Fristberechnung folgt §§ 187, 188, 193 BGB ohne Berücksichtigung gesetzlicher Feiertage; maßgeblich ist der tatsächliche Zugang. Verbindliche Prüfung nur anwaltlich.