Strafbefehl erhalten — was jetzt?

Gegen einen Strafbefehl können Sie nur 2 Wochen lang Einspruch einlegen (§ 410 StPO) — danach ist er rechtskräftig wie ein Urteil. Prüfen Sie Frist, Geldstrafe und Führungszeugnis-Folgen.

Das Datum auf dem gelben Umschlag — nicht das Datum des Strafbefehls.
Steht im Strafbefehl, z. B. „60 Tagessätze zu je 40 €".
Zur Prüfung der Tagessatzhöhe — das Gericht schätzt Ihr Einkommen oft nur.

Ihre Einspruchsfrist läuft noch

Letzter Tag für den Einspruch:

Es wird knapp!

Letzter Tag für den Einspruch: — Kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger — der Einspruch muss innerhalb der Frist beim Gericht eingehen.

Die 2-Wochen-Frist ist abgelaufen

Der Strafbefehl ist rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Bei unverschuldeter Fristversäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (§§ 44, 45 StPO) — das sollte sofort anwaltlich geprüft werden.

Ihre Geldstrafe

Tagessatz (Netto ÷ 30)
Gesamtbetrag

Vereinfacht nach § 40 StGB (Nettoeinkommen ÷ 30, Unterhaltspflichten mindern den Satz). Weicht der Tagessatz im Strafbefehl deutlich davon ab, hat das Gericht Ihr Einkommen vermutlich falsch geschätzt — dagegen hilft der beschränkte Einspruch.

Bis 90 Tagessätze erscheint die Geldstrafe in der Regel NICHT im Führungszeugnis — vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Eintragungen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Im Bundeszentralregister steht sie trotzdem.
Ab 91 Tagessätzen erscheint die Geldstrafe im Führungszeugnis — Sie gelten dann umgangssprachlich als vorbestraft, mit möglichen Folgen für Job und Aufenthalt. Genau hier lohnt der (ggf. beschränkte) Einspruch besonders — anwaltlich prüfen lassen.

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Häufige Fragen

Eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung: Das Gericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft nur nach Aktenlage — Sie wurden nie angehört. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil.

Das hängt vom Einzelfall ab: Bei falscher Einkommensschätzung, überzogenen Tagessätzen oder schwacher Beweislage oft ja. Der Einspruch kann auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden — dann wird ohne Hauptverhandlung über die Schuldfrage nur die Höhe korrigiert. Risiko: Bei vollem Einspruch ist das Gericht nicht an den Strafbefehl gebunden.

Nach § 40 StGB: in der Regel Ihr Nettoeinkommen geteilt durch 30, gemindert um Unterhaltspflichten (1 € bis 30.000 € pro Tagessatz). Das Gericht kennt Ihr Einkommen oft nicht und schätzt — häufig zu hoch. Mit Gehaltsnachweisen lässt sich der Satz im Einspruchsverfahren korrigieren.

Jede Verurteilung steht im Bundeszentralregister. Ins Führungszeugnis — das Arbeitgeber sehen — kommt eine Geldstrafe aber erst über 90 Tagessätzen oder bei weiteren Eintragungen (§ 32 BZRG). Für Aufenthaltstitel und Einbürgerung können auch kleinere Strafen relevant sein — gerade dann anwaltlich beraten lassen.

Der Einspruch selbst kostet nichts. Kommt es zur Hauptverhandlung und bleibt es bei der Verurteilung, tragen Sie die Verfahrenskosten und Ihre Verteidigung. Ein beschränkter Einspruch auf die Tagessatzhöhe kann oft ohne Verhandlung im Beschlussweg erledigt werden.

Keine Rechtsberatung. Fristberechnung ohne gesetzliche Feiertage (§ 43 StPO); Tagessatz vereinfacht nach § 40 StGB ohne Unterhaltsabzüge; Führungszeugnis-Regel nach § 32 BZRG (Ausnahmen möglich). Verbindliche Prüfung nur durch Strafverteidiger.