Kann meine Familie nach Deutschland nachziehen?

Ob Ehepartner oder Kind nachziehen können, hängt von wenigen Kernpunkten ab — vier Fragen zeigen, wo Sie stehen und welche Sonderregeln für Sie gelten.

Zu wem soll nachgezogen werden?
Wer soll nachziehen?
Hat der Ehepartner / die Ehepartnerin einfache Deutschkenntnisse (A1)?
Sind Lebensunterhalt und ausreichend Wohnraum gesichert?

Die Kern-Voraussetzungen sprechen für den Nachzug

Auf Basis Ihrer Angaben stehen die wichtigsten Punkte. Der Antrag läuft über das Visumverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung — Wartezeiten auf Termine sind oft der längste Teil. Die Punkte unten zeigen, was die Behörde prüft.

Möglich — aber es gibt klärungsbedürftige Punkte

Einzelne Voraussetzungen sind offen (Details unten). Gerade beim Familiennachzug entscheiden Ausnahmen und Einzelfallregeln — eine anwaltliche Ersteinschätzung vor dem Visumantrag spart oft Monate.

Was die Behörde prüft

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    Häufige Fragen

    Nicht automatisch. Wegen der Standstill-Klausel des Assoziationsrechts (Art. 41 Zusatzprotokoll) hat der EuGH („Dogan", C-138/13) entschieden, dass der Sprachnachweis beim Nachzug zu türkischen Stammberechtigten nicht pauschal verlangt werden darf — die Umstände des Einzelfalls zählen. In der Praxis prüfen die Behörden eine Härtefallklausel; anwaltliche Begleitung erhöht hier die Chancen erheblich.

    Der längste Teil ist oft der Termin bei der Auslandsvertretung — je nach Land Monate bis über ein Jahr Wartezeit, dazu die Bearbeitung des Visums. Vollständige Unterlagen von Anfang an sind der größte Beschleuniger.

    Typisch: Pässe, Heirats-/Geburtsurkunden (mit Apostille und Übersetzung), A1-Zertifikat, Nachweise zu Einkommen und Wohnraum der Person in Deutschland, Aufenthaltstitel. Die Auslandsvertretung veröffentlicht die genaue Liste — sie variiert je nach Konstellation.

    Nicht zwingend. Beim Nachzug zu Deutschen wird die Lebensunterhaltssicherung regelmäßig nicht verlangt; bei Ausländern gibt es Ausnahmen und die Berechnung im Detail (anrechenbares Einkommen, Wohngeld-Fragen) ist oft günstiger als gedacht — durchrechnen lassen.

    Der Nachzug sonstiger Familienangehöriger (z. B. Eltern) ist nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte möglich — die Hürden sind hoch. Das ist ein klassischer Fall für eine anwaltliche Einzelfallprüfung.

    Keine Rechtsberatung. Vereinfachter Selbsttest nach §§ 27-32 AufenthG (Stand 2026) — Titel-Arten, Ausnahmen, Härtefälle und die assoziationsrechtlichen Sonderregeln sind nur verkürzt abgebildet. Verbindlich entscheiden Auslandsvertretung und Ausländerbehörde.