Bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis ist das unbefristete Aufenthaltsrecht — keine Verlängerungen mehr. Vier Fragen zeigen, ob Sie die Regel-Voraussetzungen des § 9 AufenthG erfüllen.
Die Regel-Voraussetzungen sind dem Grundsatz nach erfüllt
Aufenthaltszeit, Rentenbeiträge, Lebensunterhalt und Integrationsnachweise stehen. Dazu kommen ausreichender Wohnraum und Straffreiheit — die Behörde prüft den Einzelfall. Der Antrag lohnt jetzt.
Fast — einzelne Punkte sind zu klären
Die Aufenthaltszeit reicht, aber bei Rentenbeiträgen, Lebensunterhalt oder Integrationsnachweisen gibt es offene Punkte (unten). Vieles ist nachholbar oder über Ausnahmen lösbar — anwaltlich prüfen lassen.
Aktuell noch nicht — oder über einen schnelleren Weg
Die 5 Jahre sind noch nicht erreicht. Aber: Ehegatten Deutscher können nach 3 Jahren (§ 28 II), Fachkräfte nach 3 bzw. 2 Jahren (§ 18c I) und Blaue-Karte-Inhaber nach 27 bzw. 21 Monaten (§ 18c II) die Niederlassungserlaubnis erhalten — prüfen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt, ob ein schnellerer Pfad auf Sie zutrifft.
Ihre Punkte im Überblick
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Anwälte für Aufenthaltsrecht ansehenHäufige Fragen
Keine Rechtsberatung. Vereinfachter Selbsttest nach § 9 AufenthG (Stand 2026) — schnellere Pfade, Anrechnungsregeln und Ausnahmen sind nur als Hinweise abgebildet. Verbindlich entscheidet die Ausländerbehörde.