Bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist das unbefristete Aufenthaltsrecht — keine Verlängerungen mehr. Vier Fragen zeigen, ob Sie die Regel-Voraussetzungen des § 9 AufenthG erfüllen.

Wie lange besitzen Sie eine Aufenthaltserlaubnis?
Haben Sie mindestens 60 Monate Rentenbeiträge (Pflicht- oder freiwillige)?
Ist Ihr Lebensunterhalt gesichert?
Haben Sie B1-Deutsch und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z. B. Integrationskurs / Leben-in-Deutschland-Test)?

Die Regel-Voraussetzungen sind dem Grundsatz nach erfüllt

Aufenthaltszeit, Rentenbeiträge, Lebensunterhalt und Integrationsnachweise stehen. Dazu kommen ausreichender Wohnraum und Straffreiheit — die Behörde prüft den Einzelfall. Der Antrag lohnt jetzt.

Fast — einzelne Punkte sind zu klären

Die Aufenthaltszeit reicht, aber bei Rentenbeiträgen, Lebensunterhalt oder Integrationsnachweisen gibt es offene Punkte (unten). Vieles ist nachholbar oder über Ausnahmen lösbar — anwaltlich prüfen lassen.

Aktuell noch nicht — oder über einen schnelleren Weg

Die 5 Jahre sind noch nicht erreicht. Aber: Ehegatten Deutscher können nach 3 Jahren (§ 28 II), Fachkräfte nach 3 bzw. 2 Jahren (§ 18c I) und Blaue-Karte-Inhaber nach 27 bzw. 21 Monaten (§ 18c II) die Niederlassungserlaubnis erhalten — prüfen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt, ob ein schnellerer Pfad auf Sie zutrifft.

Ihre Punkte im Überblick

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    Häufige Fragen

    Sie ist unbefristet, von Arbeitgeber und Zweck unabhängig und entfällt nicht bei Jobverlust. Verlängerungs-Termine bei der Ausländerbehörde entfallen — und sie ist die stabile Basis vor der Einbürgerung.

    Ja: Ehegatten deutscher Staatsbürger nach 3 Jahren (§ 28 II AufenthG). Fachkräfte nach 3 Jahren, mit deutschem Abschluss nach 2 Jahren (§ 18c I). Inhaber der Blauen Karte EU nach 27 Monaten, mit B1-Deutsch nach 21 Monaten (§ 18c II). Welche Spur für Sie gilt, hängt vom Titel ab.

    Teilweise — z. B. werden Studienzeiten nur zur Hälfte angerechnet, manche Titel gar nicht. Die Anrechnung ist ein häufiger Streitpunkt und lohnt die anwaltliche Prüfung.

    Sie kann erlöschen, wenn Sie sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten (Verlängerung auf Antrag möglich). Vor längeren Auslandsaufenthalten — etwa in der Türkei — vorher die Optionen klären.

    Keine Rechtsberatung. Vereinfachter Selbsttest nach § 9 AufenthG (Stand 2026) — schnellere Pfade, Anrechnungsregeln und Ausnahmen sind nur als Hinweise abgebildet. Verbindlich entscheidet die Ausländerbehörde.